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   ArbG Dortmund, 15.09.2009 - 7 BV 61/09   

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https://dejure.org/2009,30237
ArbG Dortmund, 15.09.2009 - 7 BV 61/09 (https://dejure.org/2009,30237)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 15.09.2009 - 7 BV 61/09 (https://dejure.org/2009,30237)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 15. September 2009 - 7 BV 61/09 (https://dejure.org/2009,30237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung einer Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehindertenvertreters durch das Gericht; Erforderlichkeit einer Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung zur einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus ArbG Dortmund, 15.09.2009 - 7 BV 61/09
    Dies gilt auch, wenn sich die Rechtsgrundlage nicht aus den in § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG ausdrücklich aufgeführten §§ 94, 95 SGB IX ergibt, sondern aus § 96 SGB IX (vgl. LAG Nürnberg vom 22.10.2007 - 6 Ca 155/07; BAG vom 21.09.1989 - 1 AZR 465/88).

    Die Schwerbehindertenvertretung ist nämlich ebenso ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebes, wie der Betriebsrat oder der Sprecherausschuss für leitende Angestellte (BAG vom 21.09.1989 - 1 AZR 465/88).

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 15.09.2009 - 7 BV 61/09
    Dieser Zweck ist für § 103 BetrVG anerkannt (vgl. Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 24.Aufl.,§ 103, Randziffer 1; BAG vom 18.09.1997 - 2 ABR 15/97).
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